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III 2021 91

Strassenverkehrsrecht (Führerausweisentzug)

Sz Verwaltungsgericht · 2021-07-23 · Deutsch SZ
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Strassenverkehrsrecht (Führerausweisentzug) | Strassenverkehrsrecht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

III 2021 91Entscheid vom 23. Juli 2021Besetzunglic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsidentlic.iur. Karl Gasser, RichterMonica Huber-Landolt, RichterinMLaw Stefanie Zlauwinen, a.o. GerichtsschreiberinParteienA.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________,gegenVerkehrsamt,Schlagstrasse 82, Postfach 3214, 6431 Schwyz,Vorinstanz,GegenstandStrassenverkehrsrecht (Führerausweisentzug)Sachverhalt:A.Am 10. Dezember 2020 ging beim kantonalen Verkehrsamt ein Bericht der Kantonspolizei Schwyz ein, wonach A.________ (geb. ____19__) am 21. November 2020 um ca. 13.50 Uhr Gegenstände auf dem Beifahrersitz geladen hatte, welche die Sicht nach rechts und in den rechten Seitenspiegel verunmöglichten. Zudem war die Ladung ungesichert und hätte bei einem brüsken Brems-oder Lenkmanöver verrutschen und den Lenker behindern können (Vi-act. 1).B.Mit Schreiben vom 26. Januar 2021 wurde A.________ das rechtliche Gehör gewährt und es wurde ihm angekündigt, den Führerausweis für vier Monate zu entziehen und den Besuch von Verkehrsunterricht zu verlangen mit der Möglichkeit, sich dazu zu äussern (vgl. Vi-act. 2).C.Nachdem A.________ mit Schreiben vom 28. Januar 2021 Akteneinsicht und eine Fristerstreckung verlangt hatte, beantragte er am 26. Februar 2021 was folgt (vgl. Vi-act. 5):Es sei A.________ der Führerausweis für 1 Monat zu entziehen und es sei der Besuch des Verkehrsunterrichts zu verfügen.Eventualiter sei das Administrativverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Strafurteils zu sistieren.D.Am 1. März 2021 wurde A.________ durch das Verkehrsamt informiert, dass das Administrativverfahren sistiert werde, bis ein rechtskräftiger Strafentscheid vorliege. Ausserdem wurde er dazu aufgefordert innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss des Strafverfahrens sich schriftlich oder mündlich mit dem Verkehrsamt in Verbindung zu setzen (vgl. Vi-act. 6).E.Mit Strafbefehl vom 20. April 2021 hat die Staatsanwaltschaft Schwyz A.________ aufgrund des Führens eines Fahrzeugs in nicht vorschriftgemässem Zustand durch Mitführen von sichthemmender Ladung neben dem Führersitz sowie durch ungenügende Sicherung der Ladung im Sinne von

III 2021 91

Entscheid vom 23. Juli 2021

Besetzung

lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident

lic.iur. Karl Gasser, RichterMonica Huber-Landolt, Richterin

MLaw Stefanie Zlauwinen, a.o. Gerichtsschreiberin

Parteien

A.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________,

gegen

Verkehrsamt,Schlagstrasse 82, Postfach 3214, 6431 Schwyz,Vorinstanz,

Gegenstand

Strassenverkehrsrecht (Führerausweisentzug)

Es sei A.________ der Führerausweis für 1 Monat zu entziehen und es sei der Besuch des Verkehrsunterrichts zu verfügen.

Eventualiter sei das Administrativverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Strafurteils zu sistieren.